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2 Statements and News Wenn HOZ-Blütenträume platzen Jürgen Pischel spricht Klartext DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 3/2010 · 3. März 2010 Foto: Dmitriy Shironosov ewaltige Erwartungen hat der neue Bundesgesundheitsminister Dr.Philipp Rösler bei den Zahnärzten geweckt, als er den BZÄK-Spitzenfunktionären bei deren Antrittsbesuch im Ministerium versprochen hat, „ganz zeitnah“ die „GOZneu“ auf der Grundlage der „Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ)“ zu erlassen. Welch ein Jubelfest für die Standesblätter, hat es sich doch ausgezahlt für einen Regierungswechsel die FDP-Werbetrommel unter Zahnärzten kräftig zu rühren.Nun haben wir unseren „Zahnärzte-Minister“, der für uns alles richten muss. Abschaffung der Budgetierung,Festzuschüsse über alles, bessere Honorare und eben die HOZ anstelle der bisher im roten Schmidt-Ministerium vorbereiteten „BEMA-GOZ“. Bis Mai zur Nordrhein-WestfalenLandtagswahl wird das Gesundheitsministerium Zahnärzte noch in ihren Blütenträumen verharren lassen.Parallel dazu wird es die vom BMG geforderten und von der BZÄK gelieferten Datengrundlagen aus KZBV und BZÄK,die zur HOZ-Bewertung nach einer gemeinsam erfolgten wissenschaftlich-praxisgerechten Leistungsbeschreibung aus DGZMK, Hochschullehrern,BZÄK und KZBV geführt haben,auf Herz und Nieren prüfen, welche Mehrbelastungen auf PKVen und vor allem die Beihilfe zukommen werden. Vor allem, dafür wird die PKV sorgen, werden zu den einzelnen Leistungsblöcken entsprechende Frequenzen so zugeordnet, dass die HOZ öffentlich als „Zahnarzt-Privatleistungs-AbzockMonster“ abqualifiziert werden kann. Gerade erst zum Jahresbeginn haben die PKVen,verbunden mit viel Ärger unter den Versicherten, die Beiträge im Schnitt um 15 bis 30 Prozent angehoben. G Das Erstattungsverhalten – vor allem was als abrechenbare Leistung von der PKV als medizinisch notwendig gewertet wird und was nicht – wird immer restriktiver. Die Begrenzung auf einen ErstattungsHöchst-Multiplikator für immer breitere Leistungsbereiche wird zunehmend Usus. Obendrauf hat die schwarz-gelbe Koalition den PKVen noch die Öffnungsklausel für Einzelverträge im Koalitionsvertrag zugesichert. Da kann dann jede PKV, HOZ hin oder her, mit Zahnärzten oder einzelnen Berufsverbänden verabreden was immer sie für gut hält. Die Kammern sehen sich schon als Privat-KZV-Dienstleister, als Vertrags- und Abrechnungspartner für ihre Zwangsmitglieder bei den PKVen. Endlich nicht mehr nur für die Ethik, sondern nun auch für Geld zuständig. Deshalb baut sich auch unter den BZÄK-Funktionären die Festzuschuss-Idee auf, diese in das PKV-Erstattungssystem integrieren zu wollen.Dazu bedarf es dann besonderer Leistungsverträge unter BZÄK-Patronanz zwischen PKVen und Zahnärztegruppen, auf deren Basis die PKVen Sondertarife für Versicherte kalkulieren können.Das Festzuschuss-System führt, besonders in der PKV, zu dramatischen Leistungsabsenkungen in einer breiten Masse der Versicherten. Die HOZ als Privatleistungsrichtlinie zur Leistungsvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patienten ja. Durchgedreht durch die BMG/PKVBeihilfe-Mühlen wird die HOZ zur BEMA-GOZ zum unbrauchbaren Torso zerstört. HOZ-Blütenträume werden, wie viele andere Zahnarzthoffnungen, platzen und Rösler wird zunehmend zum Feindbild, toi, toi, toi Ihr J. Pischel Selektivverträge heiß debattiert Zahnersatz: Nulltarif und Fremdbestimmung? BERGISCH-GLADBACH/LEIPZIG – Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne macht der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV) Front gegen die „Selektivverträge“ einiger Krankenkassen. In den Wartezimmern der Praxen informiert ab sofort eine Vielzahl von Flyern und Postern die Patienten über die Hintergründe dieser Verträge: Zahnersatz zum Nulltarif aus Billiglohnländern, Preisdumping, Einschränkung der freien Arztwahl,gezielte Steuerung von Patienten.Laut DZV findet die Kampagne breite Zustimmung. „Solche Selektivverträge sind schleichendes Gift für unser Gesundheitssystem“, so DZV-Vorsitzender Martin Hendges. Obwohl erst einige hundert von insgesamt 55.000 praktizierenden Zahnärzten unterzeichnet haben, sei für den DZV das Maß voll. Nach Vorträgen quer durch die Republik, Gesprächen mit Versicherern und Politikern und zahlreichen juristischen Maßnahmen stoße die Kampagne auf hohe Zustimmung. Pro & Contra: Nulltarif-Zahnersatz Selektivverträge verpflichten Zahnärzte u.a., ihren Patienten NulltarifZahnersatz aus Billiglohnländern in Fernost anzubieten.Der DZV befürchtet gravierende Folgen für die zahnmedizinische Versorgung der Patienten. Bereits im Herbst ’09 hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns als Reaktion auf den ersten bundesweiten Selektivvertrag für Zahnersatz zwischen der DAK und Indento einen Flyer unter dem Motto:„Vorsicht Mogelpackung – ‚Zahnersatz zum Nulltarif‘“ aufgelegt, welcher vor Billigzahnersatz warnen sollte. Daraufhin verwahrten sich einige Anbieter von Auslandszahnersatz gegen die Abwertung des Zahnersatzes als billig und qualitativ geringwertig.So argumentierte das Bremer Unternehmen dentaltrade in einer Presseerklärung dass sich Zahn- ersatz aus internationaler Produktion als innovative Gesundheitsdienstleistung definitiv am Markt etabliert habe.Zu den Standards in internationalen Laboren gäbe es sehr wohl Vorgaben – nämlich jene,die auch für deutsche Labore gelten. „Fragen Ihre Patienten nach Zahnersatz zum Nulltarif?“ Erstaunlicherweise spielt das Thema „Zahnersatz zum Nulltarif“ für die meisten Patienten anscheinend (noch) keine primäre Rolle. Bei aktuellsten Leserumfragen u.a. von ZWP online (www.zwp-online.com) und Die Zahnarztwoche (www.dzw.de) sind in der Breite fast identische Ergebnisse zu erkennen. Demzufolge fragte der überwiegende Teil der Patienten (nämlich 75% bis 96 %) nie oder fast nie nach „Zahnersatz zum Nulltarif“. DT Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auf News unter www.zwp-online.info Heute Steuerdaten – morgen Krankheitsdaten Verkauf von Gesundheits- und Steuerdaten lässt für Bürger nichts Gutes erahnen. BERLIN – „Der Datenskandal bei der BKK Gesundheit belegt, dass es in Deutschland selbst beim Umgang mit sensibelsten Daten keine Verantwortungskultur gibt“, so äußerte sich der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) Dr. Karl-Heinz Sundmacher in einer Pressemitteilung des FVDZ. Dies könne niemanden verwundern, der das Verhalten der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers im Fall ‚Steuerdaten-CD‘ aus der Schweiz kritisch durchleuchte. Wer den Diebstahl von Daten mit Steuergeldern belohne, rufe unverblümt zum Datenklau auf. „Datenschutz muss absolut sein und darf nicht durch politische Opportunität aufgeweicht werden“, so Sundmacher. Die beiden Beispiele müssten auch dem letzten „Datenfreak“ zwei Dinge klarmachen. Erstens: Entgegen den Beteuerungen von Krankenkassen und Regierung seien selbst persönlichste Daten in Deutschland nicht sicher. Zweitens: Wenn es politisch opportun ist – wie bei den Schweizer Steuerdaten-CDs – heize der Staat den Datenklau sogar mit Steuermitteln noch an. Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Steffi Katharina Goldmann s.goldmann@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-0 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Chefredaktion Produktionsleitung Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (V.i.S.d.P.) Gernot Meyer isbaner@oemus-media.de meyer@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Tomas Wiese t.wiese@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de „Heute die Steuerdaten,morgen die Krankheitsdaten, übermorgen die digitale Existenz – die Wissensgier des Staates bzw. seiner Funktionäre ist unendlich“, warnt Sundmacher. „Die Lehre aus diesen Skandalen kann nur sein, dass wir digitalen Schlüsselmedien wie der elektronischen Gesundheitskarte nicht vertrauen können und ein Ausbau über die Ausweisfunktion hinaus verhindert werden muss“,so Sundmacher weiter. DT Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2010 mit 10 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 1. 1.2010. Es gelten die AGB. Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der Oemus Media AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. ANZEIGE ebenfalls die Unterstützung der deutschen Ärzteschaft zu. „Die GesundheitsbranGesundheitspolitik anche ist nicht nur in Deutschmerkte, nach seiner perland, sondern in Europa inssönlichen Erfahrung sei es gesamt von enormer Bedeumanchmal besser langsam tung sowohl als Wirtschaftsvorzugehen als schnell. faktor als auch für die Lebensqualität der MenDer Präsident der schen“, sagte KBV-Vorstand Bundeszahnärztekammer, Dr.Carl-Heinz Müller in BerDr. Peter Engel, äußerte lin. Dabei spiele die ‚Richtlisich zu der Ernennung von Dalli wie folgt: „Die John Dalli © European Union, 2010 | Brussels – EP | p-016373-00-03 | 14/01/2010 nie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzBundeszahnärztekammer verteilung zwischen EU und Mitüberschreitenden Gesundheitsverwird dem neuen Kommissar bei allen gliedstaaten gerecht wird.“ sorgung‘ ebenso wie die Patientensigesundheitspolitischen Fragen wie etwa der Patientenrechte-Richtlinie cherheit eine wichtige Rolle. oder dem Grünbuch „Arbeitskräfte EU-Gesundheitskommissar KBV und BÄK: Patientenrecht im Gesundheitswesen“ gerne mit ihund Sicherheit zentrale Themen John Dalli ist 61 Jahre alt und übte rer Expertise zur Verfügung stehen. zuletzt die Funktion als Minister für Die Kassenärztliche BundesverGerade bei der PatientenrechteSozialpolitik seines Landes Malta aus. einigung (KBV) und die BundesärzRichtlinie brauchen wir eine verDie Amtsperiode der neuen EUtekammer (BÄK) gratulierten dem nünftige Lösung, die sowohl dem PaKommission dauert bis 2014. DT neuen EU-Kommissar für Gesundtientenschutz als auch der bewährten heit und Verbraucherpolitik zu seiner Quellen: BZÄK/KBV/BÄK gesundheitspolitischen Aufgabenneuen Position und sicherten ihm Fortsetzung von Seite 1

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