Hygiene Tribune 11 Viel Karies und wenig Pflege Bei Patienten/-innen mit Behinderungen bedarf es Behandlungsgrundsätze. von Prof. Dr. Peter Cichon, Deutschland WITTEN – Der orale Gesundheitszustand bei Patienten/ -innen mit Behinderungen ist oft durch eine mangelnde Zahnpflege und eine kohlenhydratreiche Ernährung beeinflusst. Zahnerhaltung steht bei der Behandlung im Vordergrund, bei der gewisse Grundsätze beachtet werden müssen. Viele Patienten/-innen mit Behinderungen, die eine selbstständige Zahnpflege nur beschränkt leisten können, sind häufig nicht willig, sich die Zähne von Angehörigen oder Betreuern/-innen reinigen zu lassen. Dieses verursacht nicht nur einen erheblichen Belagsbefall, sondern es fehlt auch die schützende Wirkung der fluoridhaltigen Zahnpasten. In Verbindung mit ungünstigen Ernährungsgewohnheiten (häufiger Konsum von Zucker bzw. vergärbaren Kohlenhydraten) und einer mangelhaften zahnärztlichen Versorgung können dadurch schon nach kurzer Zeit ausgedehnte kariöse Destruktionen entstehen. Studien über den Kariesbefall und Sanierungszustand haben gezeigt, dass viele Patienten/-innen mit Behinderungen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung einen deutlich erhöhten Kariesbefall und einen weit fortgeschrittenen Zerstörungsgrad der Zähne aufweisen und dass der Sanierungsgrad des Gebisses noch deutlich unter dem nicht behinderter Patienten/-innen der entsprechenden Altersgruppen liegt (Abb. 1). Forschungen belegen, dass eine dauerhaft bestehende Belagsbildung zu schweren gingivalen Entzündungszuständen führen kann und dass Gingivitiden ein Risikofaktor für parodontale Destruktion und Zahnverlust sind. Besonders gefährdet für rasch fortschreitende marginale Parodontitiden sind wegen ihrer gestörten Immunabwehr Patienten/-innen mit Morbus Down (Abb. 2). Bei geistigen und/oder mehrfachen Behinderungen sind aufgrund zerebraler Schädigungen und Hirnfunktionsstörungen häufig mit zerebralen Krampfanfällen belastet. Als unerwünschte Nebenwirkungen einer antikonvulsiven medikamentösen Therapie können bei Langzeitbehandlungen mehr oder weniger stark ausgeprägte gingivale Wucherungen – etwa durch Phenytoin – entstehen, die in vielen Fällen Schwierigkeiten bei therapeutischen Interventionen bereiten (Abb. 3). ven Erkrankungen, um einen weiteren Verfall und Funktionsverlust der (Rest-)Dentition zu verhindern. Die Problematik der zahnärztlichen Versorgung eines/einer Patienten/-in mit Behinderung darf nicht allein auf Fragen der Behandlungsmethoden und -möglichkeiten beschränkt bleiben, sondern muss die Besonderheit seines Gesundheitszustandes berücksichtigen und vor dem Hintergrund seines gesellschaftlichen Umfeldes und seiner Lebensgewohnheiten erörtert werden. mit Füllungen und endodontischen Maßnahmen wiederhergestellt werden. Einige Zähne mit stark fortgeschrittenen kariösen Destruktionen können nur durch die Anfertigung von Kronen erhalten werden. In einer eigenen Longitudinalstudie aus dem Jahr 2007 über die Entwicklung der zahnärztlichen Behandlung von Menschen mit Behinderungen in der Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke zeigte sich im Verlauf der Jahre 1994 bis 2003 eine steigende Anzahl von Patienten/-innen und Behandlungssitzungen sowie ein zunehmender Anteil von konservierenden und chirurgischen Leistungen wie von Behandlungen in Intubationsnarkose. Dabei lag das Verhältnis von zahnerhaltenden Maßnahmen zu den Zahnentfernungen konstant bei 3 zu 1. In einer früheren Studien konnte bereits 1999 nachgewiesen werden, dass zahnerhaltende Maßnahmen bei Patienten/-innen mit Behinderungen trotz eines häufig anzutreffenden unzureichenden Mundpflegezustandes und erschwerter Behandlungsbedingungen eine identische Prognose haben wie die der übrigen Bevölkerungsschichten. Insgesamt mussten nur 1,5 % der wiederhergestellten Zähne im Beobachtungszeitraum von zehn Jahren entfernt werden. In einer weiteren Studie aus dem Jahr 2003 konnte gezeigt werden, dass durch eine regelmäßig durchgeführte Erhaltungstherapie, die neben der klinischen und radiologischen Diagnostik die Remotivation von Patienten/-innen und ihrer Angehörigen sowie professionelle Zahnreinigungen und Fluoridierungsmaßnahmen umfasste, der Kariesbefall bei Patienten/-innen mit Behinderungen unter Kontrolle gehalten werden konnte. Abb. 1: Fortgeschrittene kariöse Destruktionen bei einem zweieinhalbjährigen Kind mit geistiger Behinderung. Konservierende Maßnahmen Auch bei einem erheblichen Zerstörungsgrad können kariöse Destruktionen durch geeignete restaurative Maßnahmen behoben werden, sodass ein Verlust der Zähne weitgehend vermieden wird und nur in Ausnahmesituationen tief zerstörte, nicht erhaltungswürdige Zähne entfernt werden müssen. Entsprechend dem Zerstörungsgrad kann die Funktionstüchtigkeit eines kariös erkrankten Gebisses durch eine konservierende Versorgung Abb. 2: Mangelhafte Zahnpflege und schwere gingivale Entzündungszustände bei einer Patientin mit Morbus Down. ª ANZEIGE Frühjahrssymposium Loipersdorf 22.04. - 24.04.2010 Abb. 3: Gingivale Wucherungen und traumatische Zahnschäden an den mittleren Schneidezähnen bei einem Kind mit infantiler Zerebralparese. Donnerstag, 22. April 14.00 - 19.00 Uhr Mundschleimhauterkrankungen und Allgemeinmedizin in der Zahnheilkunde Univ.-Prof. Dr. Norbert Sepp Medizinische Universität Innsbruck t Even Top Abb. 4a: Röntgen beim Patienten mit infantiler Zerebralparese (Abb. 3) während einer Intubationsnarkose. Freitag, 23. April 09.00 - 18.15 Uhr Der kombinierte festsitzende-abnehmbare Zahnersatz mit Konus- und Teleskopverankerungen auf natürlichen Zähnen und auf Implantaten. Die Behandlung von A-Z Prof. (HR) Dr. Alexander Gutowski, Schwäbisch Gmünd Samstag, 24. April 09.00 - 14.00 Uhr Abb. 4b: Endodontische Versorgung der mittleren Schneidezähne desselben Patienten. Funktionsanalyse und Funktionstherapie-Requiem oder Renaissance? Prof. (HR) Dr. Alexander Gutowski, Schwäbisch Gmünd Information: Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Auenbruggerplatz 12, 8036 Graz DI Clemens Keil Tel: 0664/8596593, Fax: 0316 231123-4490 clemens.keil@medunigraz.at www.oegzmk.at Behandlungsgrundsätze Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass sich die zahnärztliche Therapie bei Patienten/ -innen mit Behinderungen nicht von der bei nicht behinderten Patienten/-innen unterscheiden darf. Das übergeordnete Behandlungsziel ist die Kontrolle der Entwicklung von destrukti- Abb. 4c: Derselbe Patient nach prothetischer Versorgung mit zwei Frontzahnkronen und chirurgischer Reduktion der gingivalen Wucherungen im Oberkiefer. Bitte vormerken: Herbstseminar Schloss Seggau 15. - 16. Oktober 2010