16. FINITE ELEMENTE WORKSHOP 2009 IN ULM Die Abteilung Kieferorthopädie des Universitätsklinikums und das kiz der UniversitätUlm veranstalten jedes Jahr einen Workshop zum Thema:„The Finite Element Method in Biomedical Engineering, Biomechanics and Related Fields.“ Dieser Workshop ist eine anerkannte internationale Konferenz und findet im Jahr 2009 zum 16.Mal statt. Der Workshop bietet einen hervorragenden Überblick über den derzeitigen Stand der Forschung und die Anwendung der FEM im Bereich Biomechanik. Das breite Themenspektrum, die angenehme lockere Atmosphäre sowie die Nähe zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen machen diesen Workshop jedes Jahr zu einer sowohl für Industrieteilnehmer als auch für Hochschulangehörige und Studenten fruchtbaren und lohnenswerten Veranstaltung. Besonders für junge Wissenschaftler bietet sich am 15.und 16. Juli 2009 die perfekte Gelegenheit,in einem unkomplizierten wissenschaftlichen Kreis eigene Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren. Teilnehmer aus der Industrie haben die Möglichkeit, die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der FEM in einem hochkomplexen Umfeld kennenzulernen. Ebenso bietet der Workshop die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen den Universitäten als Forschungseinrichtungen und der Industrie als Endanwender der verschiedenen Berechnungsverfahren. Hieraus ergaben sich schon verschiedentlich Kooperationen zwischen Teilnehmern bzw.den Unternehmen und Instituten. Nähere Informationen zum Workshop-Inhalt, zum Tagungsprogramm, zum Tagungsort, zur Anreise etc. entnehmen Sie bitte der Konferenzhomepage: www.uni-ulm.de/uni/intgruppen/fem Bei Rückfragen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme: Universitätsklinikum Ulm, ZMK 4, Martin Geiger, Andrew Boryor, Ansgar Hohmann E-Mail: martin.geiger@uni-ulm.de Tel.: 07 31/50 06 44 14, Fax: 07 31/50 06 44 15 oder Universität Ulm, kiz, Heinz Steil E-Mail: heinz.steil@uni-ulm.de Tel.: 07 31/50 02 24 78, Fax: 07 31/50 02 24 71 Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm SEMESTERGEBÜHREN gehören zu den AUSBILDUNGSKOSTEN Der Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die Gewährung des Kinderfreibetrags besteht bei volljährigen Kindern in der Berufsausbildung unter anderem nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für die Berechnung werden vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge,freiwillige Krankenversicherungsbeiträge und besondere Ausbildungskosten abgezogen. Bei den besonderen Ausbildungskosten handelt es sich z. B. um Studiengebühren, Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsort oder Aufwendungen für Arbeitsmittel. Dazu gehören nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch Semestergebühren und Beiträge an das Studentenwerk. Auch wenn die Semestergebühren gleichzeitig die kostenlose Beförderung im Nahverkehr ermöglichen, entfällt nicht die Abzugsfähigkeit. Denn ohne die Entrichtung dieser Gebühr könnte der Student nicht weiterstudieren. Info: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. April 2008, Aktenzeichen 9 K 4245/07. 06 dentalfresh #2 2009